BKK Pfalz - Die Krankenkasse ... offen und fair!
Optimal gesetzlich krankenversichert bei günstigen Beiträgen.
Die BKK Pfalz ist eine kostengünstige gesetzliche Krankenkasse für ganz Deutschland. Die Beitragsersparnis kann je nach Kassenzugehörigkeit mehrere hundert Euro jährlich betragen.
Beitragssätze:
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13,6% Allgemeiner Beitragssatz *) Gültig für Arbeitnehmer und Selbständige mit Krankengeld-Anspruch sowie freiwillig und pflichtversicherte Rentner.
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12,5 % Ermäßigter Beitragssatz *) Gültig für Selbständige und sonstige freiwillig Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
*) zuzüglich 1,7 % Pflegeversicherung
Vergleichen Sie selbst:
- Monatseinkommen 1.750 €
Beitragssatz 15,7 % - 221 € Beitragssatz 14,9 % - 137 € Beitragssatz 13,8 % - 126 €
- Monatseinkommen 2.500 €
Beitragssatz 15,7 % - 315 € Beitragssatz 14,9 % - 195 € Beitragssatz 14,8 % - 180 €
- Monatseinkommen über Beitragsbemessungsgrenze (3.487,50 €)
Beitragssatz 15,7 % - 439 € Beitragssatz 14,9 % - 272 € Beitragssatz 14,8 % - 251 €
(Arbeitgeber sparen den selben Beitrag)
Private Zusatzversicherungen - Ergänzungen zur gesetzlichen Krankenversicherung
Schützen Sie sich und Ihre Gesundheit rechtzeitig vor den generellen Versorgungslücken mit den passenden Ergänzungen zu den gesetzlichen Leistungen. zum Tarifrechner
Die Highlights der ausgewählten Tarife:
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Im Tarif Sehhilfen/Naturheilverfahren/Heilpraktiker wird im Rahmen des Hufelandverzeichnisses bis zum Höchstsatz der jeweiligen Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker inklusive Arzneimittel erstattet. Bei Brillen oder Kontaktlinsen beteiligt sich die Versicherung auch ohne Änderung der Dioptrienzahl an den Kosten.
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Bei den Zahnersatztarifen wird je nach Tarifwahl mit 50-80 % für Implantate und Inlays sowie mit 50 % für Kunststofffüllungen und Zahnprophylaxe geleistet.
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Im Tarif Chefarztbehandlung/Zweitbettzimmer wird für Spezialisten ggf. auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus und für ambulante Operationen im Krankenhaus bezahlt. Zusätzlich ist es uns wichtig, dass auch die Kosten für eine ambulante Vor- und Nachuntersuchung durch den Chefarzt übernommen werden (1. Platz im Ranking des Nachrichtenmagazins FOKUS - Ausgabe 05/2004 im Bereich Chefarzt/Zweibettzimmer).
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Im Tarif Zuzahlungen ist die Kostenübernahme "offen" geregelt. Dies bedeutet, dass bei einer Erhöhung der Zuzahlung durch den Gesetzgeber automatisch - ohne erneute Antragstellung und Gesundheitsprüfung - die erhöhte Zuzahlung durch die private Versicherung übernommen wird.
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Im Tarif Kostenerstattung erreicht man durch den umfassenden Leistungskatalog annähernd den Status eines Privatpatienten.
Diese Leistungen sind nicht bei allen Versicherungsgesellschaften selbstverständlich. Bitte achten Sie auf diese Punkte, wenn Sie die hier empfohlenen Tarife mit Konkurrenzangeboten vergleichen.
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